FAQ

1. Wo kann ich Osteuropa-Studien studieren?

Für die interuniversitären Osteuropa-Studien können Sie sich entweder an der Universität Bern oder an der Universität Freiburg immatrikulieren. Kontaktieren Sie bitte die jeweilige Zulassungsstelle:

2. Wie erstelle ich meinen Stundenplan?

  1. Konsultieren Sie das Reglement, Studienplan und Studienaufbau (Einführungs- und Fachmodule).
  2. Tragen Sie sich in die Mailingliste ein. Das Abonnieren der Mailingliste ist kein Nice-to-have, sondern ein Must-have, also obligatorisch, denn sie ist der zentrale Informationskanal der Osteuropa-Studien. Weitere Informationen finden Sie unter FAQ XVIII.
  3. Schauen Sie sich das Lehrveranstaltungsverzeichnis an und überprüfen Sie, welche Kurse Sie gem. Studienplan buchen können.
  4. Aus dem Angebot stellen Sie sich den persönlichen Stundenplan zusammen. Ein Kreditpunkt entspricht einem zeitlichen Arbeitsaufwand von 25–30 Stunden (Student Workload). Vollzeit-Studierenden empfehlen wir, 30 ECTS-Punkte pro Semester zu erarbeiten.
  5. Melden Sie sich entweder via KSL (immatrikuliert an der Uni Bern) oder via MyUnifr (immatrikuliert an der Uni Fribourg) zu den Veranstaltungen an. Weitere Informationen finden Sie unter FAQ X, XVI, XVI.
  6. Wenn Sie Lehrveranstaltungen an dem OES-Standort besuchen möchten, an dem Sie nicht immatrikuliert sind (Fribourger Studierende für Berner Kurse bzw. Berner Studierende für Fribourger Kurse), melden Sie sich bitte rechtzeitig beim BeNeFri-Programm an. Weitere Informationen finden Sie unter FAQ XIV.
  7. Bei Unklarheiten konsultieren Sie die untenstehenden FAQs. Wenn Sie danach noch immer Fragen haben, können Sie sich jederzeit an die Studienberatung wenden.
  8. Die Studienberatung der Uni Bern bietet zudem Sprechstunden an, um den persönlichen Studneplan zusammenzustellen. Tragen Sie sich dafür frühzeitig (am besten vor Semesterbeginn) im Sprechstundenkalender ein.

1. Ich habe im Bachelor Osteuropa-Studien an den Universitäten Bern und Fribourg studiert. Wann und wie trete ich in den Master über?

Sie können sich erst umschreiben, wenn Sie Ihren Bachelor offiziell abgeschlossen haben (Diplom beantragt und der Bachelor wurde in KSL abgeschlossen). Weitere Informationen zu Bachelorabschluss finden Sie unter FAQ IV.

Die Abteilung Zulassung, Immatrikulation & Beratung der Universität Bern (ZIB) oder die Dienststelle für Zulassung und Einschreibung der Universität Fribourg legt die Fristen zur Umschreibung ins Masterstudium fest.

Haben Sie die Frist knapp verpasst? Keine Sorge: Sie können ein Semester lang vorgezogene Masterleistungen beziehen. Weitere Informationen finden Sie unter FAQ III.

2. Ich habe einen Bachelorabschluss in Osteuropa-Studien von einer anderen Universität. Kann ich in den Master Major in Osteuropa-Studien Bern-Fribourg übertreten?

Ein Bachelorabschluss einer schweizerischen universitären Hochschule mit mindestens 60 ECTS-Punkten in Osteuropa-Studien berechtigt zur Zulassung zum Masterstudienprogramm EES im Major. Es muss ausserdem der Nachweis von Sprachkompetenzen in einer der folgenden Sprachen auf Niveau A2 gemäss Gemeinsamem Europäischen Referenzrahmen (GER) vorliegen: Bosnisch/Kroatisch/Montenegrinisch/Serbisch, Georgisch, Jiddisch, Polnisch, Russisch, Tschechisch, Ukrainisch, Ungarisch. Sprachkompetenzen in einer weiteren Sprache können auf Antrag von der Studienleitung geprüft werden.

Ausländische Bachelorabschlüsse werden durch die zuständigen Organe der Heimuniversität auf ihre Gleichwertigkeit überprüft.

3. Ich habe keinen Bachelorabschluss in Osteuropa-Studien. Mit welchem Studienabschluss kann ich mich für den Master Major in Osteuropa-Studien einschreiben?

Gem. Art. 18 des Studienplans: Ein Bachelorabschluss einer schweizerischen universitären Hochschule mit mindestens 60 ECTS-Punkten in einer der folgenden Studienrichtungen berechtigt zum Master in den Osteuropa-Studien: Slavische Sprach- und Literaturwissenschaft, Geschichte, Politikwissenschaft, Sozial- und Kulturanthropologie / Ethnologie. Ausserdem muss der Nachweis von Sprachkompetenzen in einer der folgenden Sprachen auf Niveau A2 gemäss Gemeinsamem Europäischen Referenzrahmen (GER) vorliegen: Bosnisch/Kroatisch/Montenegrinisch/Serbisch, Georgisch, Jiddisch, Polnisch, Russisch, Tschechisch, Ukrainisch, Ungarisch. Sprachkompetenzen in einer weiteren Sprache können auf Antrag von der Studienleitung geprüft werden.

4. Mit welchem Studienabschluss kann ich mich für den Master Minor in Osteuropa-Studien einschreiben?

Gem. Art. 24 des Studienplans: Ein Bachelorabschluss einer schweizerischen universitären Hochschule mit mindestens 30 ECTS-Punkten in einer der folgenden Studienrichtungen berechtigt zum Master in den Osteuropa-Studien: Slavische Sprach- und Literaturwissenschaft, Geschichte, Politikwissenschaft, Sozial- und Kulturanthropologie / Ethnologie. Ausserdem muss der Nachweis von Sprachkompetenzen in einer der folgenden Sprachen auf Niveau A2 gemäss Gemeinsamem Europäischen Referenzrahmen (GER) vorliegen: Bosnisch/Kroatisch/Montenegrinisch/Serbisch, Georgisch, Jiddisch, Polnisch, Russisch, Tschechisch, Ukrainisch, Ungarisch. Sprachkompetenzen in einer weiteren Sprache können auf Antrag von der Studienleitung geprüft werden.

5. Ich habe keinen Bachelorabschluss in Osteuropa-Studien oder in einer der oben genannten Studienrichtungen. Kann ich trotzdem zum Master Major/Minor in Osteuropa-Studien zugelassen werden?

Gem. Art. 18 des Studienplans zur Zulassung an der Universität Bern: Eine Zulassung aufgrund eines Abschlusses in einer anderen Studienrichtung kann auf Antrag geprüft werden. Sie kann mit Auflagen und/oder Bedingungen erfolgen. Diese Auflagen oder Bedingungen werden auf der Grundlage des eingereichten Dossiers vom zuständigen Organ der Heimuniversität auf Antrag der Studienleitung individuell festgesetzt. Bedingungen sind vor der Zulassung zum Masterstudium zu erfüllen. Auflagen sind während des Masterstudiums zu erfüllen.

Gem. Art. 24 des Studienplans zur Zulassung an der Universität Fribourg: An der Universität Fribourg ist eine Zulassung mit Auflagen und/oder Bedingungen nicht möglich.

Es gelten die gleichen Bestimmungen für Major und Minor.

1. Was sind vorgezogene Masterleistungen und was gilt es zu beachten?

Wer den fristgerechten Abschluss des Bachelors knapp verpasst, hat die Möglichkeit, während zwei Semestern vorgezogene Masterveranstaltungen zu besuchen. Diese können bei erfolgreicher Einschreibung in den Master angerechnet werden.

Gem. Art. 39 des Studienplans können Bachelor-Studierende Veranstaltungen aus dem Masterstudium belegen, sofern sie mindestens 150 ECTS-Punkte im Bachelorstudium erworben haben. Paralleles Studieren auf Bachelor- und Masterstufe ist während maximal zwei Semestern erlaubt; danach muss das Bachelorstudium abgeschlossen sein oder die Möglichkeit verfällt. Die vorgezogenen Leistungen werden nach Erhalt des Bachelordiploms als Leistung im Masterstudium angerechnet.

 

1. Wie schliesse ich mein BA-Studium ab?

Wichtig: Für den Bachelorabschluss in OES sind zwei Gespräche notwendig:

  1. Vereinbaren Sie vor dem Beginn des letzten Bachelorsemester ein «KSL-Statusgespräch»; mit der Studienberatung. An diesem Gespräch wird die Modulzuordnung überprüft und geschaut, welche Kurse für den geplanten Abschluss noch gemacht werden müssen. Sorgen Sie dafür, dass spätestens bis zu diesem Zeitpunkt alle erhaltenen Noten in KSL erfasst sind.
  2. Wenn Sie alle erforderlichen Leistungen erbracht haben (d.h. wenn Sie z.B. die Bachelorarbeit als letzte Studienleistung abgegeben haben), und diese in KSL eingetragen sind, vereinbaren Sie ein «BA-Abschlussgespräch» mit der Studienleitung, damit der betreffende Studiengang (Minor oder Major) auf «Fachanforderung erfüllt» gesetzt werden kann. Bringen Sie zur Sprechstunde ausserdem das Formular «Bescheinigung BA-Abschluss»  zur Unterzeichnung mit.

Das Diplom beantragen Sie direkt bei der Fakultät. Konsultieren Sie dafür die entsprechende Website.

Die Abschlüsse von Major- und Minor-Studienprogrammen können unabhängig voneinander vorgenommen werden.

1. Wie schliesse ich mein MA-Studium ab?

Auch für den Masterabschluss sind zwei Gespräche notwendig:

  1. Vereinbaren Sie vor dem Beginn des letzten Mastersemester ein «KSL-Statusgespräch» mit der Studienberatung. An diesem Gespräch wird die Modulzuordnung überprüft und geschaut, welche Kurse für den geplanten Abschluss noch gemacht werden müssen. Sorgen Sie dafür, dass spätestens bis zu diesem Zeitpunkt alle erhaltenen Noten in KSL erfasst sind.
  2. Wenn Sie alle erforderlichen Leistungen exkl. Masterarbeit erbracht haben, und diese in KSL eingetragen sind, vereinbaren Sie ein «MA-Abschlussgespräch» mit der Studienleitung, damit der betreffende Studiengang (Minor oder Major) auf «Fachanforderung erfüllt» gesetzt werden kann. Zur Sprechstunde müssen Sie das Formular «Bescheinigung MA-Abschluss» zur Unterzeichnung mitbringen.

Das Diplom beantragen Sie direkt bei der Fakultät. Konsultieren Sie dafür die entsprechende Website. Die Abschlüsse von Major- und Minor-Studienprogrammen können unabhängig voneinander vorgenommen werden.

Regelung für Studierende, die an der Universität Bern immatrikuliert sind.

1. Regelstudienzeit

Ein Vollzeitstudium dauert in der Regel im Bachelor 6 Semester, im Master 4 Semester. Die reguläre Studienzeit darf im Bachelor um das 1.5-fache (= 9 Semester) im Master um das Doppelte (= 8 Semester) überschritten werden.

2. Was muss ich unternehmen, wenn mein Studium länger dauert als die obengenannten Semesterzahlen?

Alle an der Universität Bern immatrikulierten Studierenden sind berechtigt, ein Gesuch um Studienzeitverlängerung einzureichen. Das Gesuch muss an der Philosophisch-historische Fakultät eingereicht werden. Dem Gesuch muss ein von der Studienleitung OES unterzeichneter Brief inkl. Studienplan beiliegen. Für die Zusammenstellung des Studienplans vereinbaren Sie eine Sprechstunde mit der Studienberatung. Dieses Gespräch ist obligatorisch. Das Gesuch muss im Bachelor im 9. Semester, im Master im 8. Semester eingereicht werden – die Abgabedaten sind jeweils der 10. Januar (fürs FS) bzw. der 10. Juni (fürs HS).

Die Studienzeit kann höchstens um zwei Semester verlängert werden.

Auskünfte erteilen die Dekanate der Fakultät, zu welcher der Major gehört. Bei den Osteuropa-Studien ist dies die Philosophisch-historische Fakultät der Universität Bern.

Beachten Sie: Dies gilt sowohl für Major- als auch für Minor-Studierende!

Regelung für Studierende, die an der Universität Fribourg immatrikuliert sind.

3. Regelstudienzeit

Ein Vollzeitstudium dauert in der Regel im Bachelor 6 Semester, im Master 4 Semester. Die reguläre Studienzeit darf im Bachelor und Master um das Dreifache (= 18 resp. 12 Semester) überschritten werden.

4. Was muss ich unternehmen, wenn mein Studium länger dauert als die obengenannten Semesterzahlen?

Falls die obengenannte Studiendauer nicht eingehalten werden kann, ist eine Weiterführung des Studiums nicht möglich. Die Überschreitung der Maximaldauer wird als endgültiger Misserfolg gewertet.

Regelung für Studierende, die an der Universität Bern immatrikuliert sind.

1. Was kann ich tun, wenn mein Studium länger als 12 (BA) resp. 10 (MA) Semester dauert?

Wenn Sie länger als 12 (BA) resp. 10 (MA) Semester ohne Erlangen eines Abschlusses studieren, erhöhen sich Ihre Studiengebühren im ersten Semester der Überschreitung auf CHF 1500.-. Die Gebühr verdoppelt sich für jedes weitere Semester – die Studiengebühren wachsen exponentiell.

Die Erhöhung der Studiengebühr bei Überschreitung der Studiendauer kann von der Universitätsleitung ganz oder teilweise erlassen werden. Hierfür stellen Sie ein Härtefallgesuch bei der Abteilung Zulassung, Immatrikulation und Beratung (ZIB).

Konsultieren Sie zuerst die Checkliste. Vereinbaren Sie danach rechtzeitig mit der Studienberatung einen Termin.

Fristen der ZIB zum Stellen eines Härtefallgesuchs:

  • 15. März für das Herbstsemester
  • 15. Oktober für das Frühjahrssemester

Regelung für Studierende, die an der Universität Fribourg immatrikuliert sind.

2. Was kann ich tun, wenn mein Studium länger als 18 (BA) resp. 12 (MA) Semester dauert?

An der Universität Fribourg gibt es keine Härtefallregelung. Sollte die maximale Studienzeit zur Beendigung des Studiums nicht ausriechen gelten die Regeln aus FAQ VI, 4.

1. Unterscheidet sich der Osteuropa-Studiengang in Bern und Fribourg?

Im Herbstsemester 2022 wurde der Joint Degree der Osteuropa-Studien Bern-Fribourg eingeführt. Seit dieser Studiengangsreform gelten an beiden Universitäten dasselbe Reglement und derselbe Studienplan.

Nur in wenigen Fällen gelten die unterschiedlichen Regelungen der jeweiligen Heimuniversität, namentlich wenn es um die Zulassung, die Studiengebühren, die Gebühren für Leistungskontrollen, um Qualifikationsarbeiten (Bachelor- und Masterarbeit) und die Ausstellung der Diplome geht.

Für Studierende, die sich vor Herbstsemester 2022 in den Studiengang eingeschrieben haben, studieren nach wie vor nach zwei unterschiedlichen Reglementen und Studienplänen. Für diese Studierenden gelten immer noch die unterschiedlichen Rahmenreglemente, es sei denn, sie schreiben sich in den Joint Degree um.

2. Kann ich Osteuropa-Studien nur an einem Standort studieren?

Nein, Sie müssen sowohl in Bern als auch in Fribourg Lehrveranstaltungen belegen. An der Universität Bern werden die Osteuropäische Geschichte und die Slavische Sprachwissenschaften angeboten. An der Universität Fribourg können Sie die Lehrveranstaltungen in Sozialanthropologie und in Politikwissenschaft sowie in Kulturphilosophie und Slavischer Sprachwissenschaft belegen. Die Sprachkurse sind gleichmässig auf beide Universitäten verteilt.

1. In welchen Sprachen wird unterrichtet?

Das Studienprogramm ist mehrsprachig. Die Kurse in Bern werden in der Regel auf Deutsch gehalten. In Fribourg wird auf Deutsch oder Französisch unterrichtet. Zum Teil gibt es auch Kurse auf Englisch. Die Sprachkurse, werden in der jeweiligen osteuropäischen Sprache unterrichtet. Nur deutschsprachige oder französischsprachige Veranstaltungen zu besuchen, ist unter Umständen möglich. Wir empfehlen jedoch, das bilingue Angebot zu nutzen, das dieses interuniversitäre Studienprogramm bietet.

2. Was ist, wenn ich Slavistik studiere und schon zwei osteuropäische Sprachen belege?

Regelung für die alten Studienpläne (SP 2009, 2013)

Sie müssen in diesem Fall nicht noch eine osteuropäische Sprache lernen. Die deshalb erforderlichen Ersatzleistungen erbringen Sie zum Beispiel durch eine Leseliste. Weitere Informationen finden Sie unter FAQ XI., 8.

Regelung für den Joint Degree (SP 2022)

Die ECTS, die im Studienplan für die Sprachkurse berechnet sind, können nicht mit anderen Leistungen kompensiert werden.

3. Welche Sprachkenntnisse benötige ich für den Mastereintritt ohne einen BA OES?

Gem. Art. 18 des Studienplans muss der Nachweis von Sprachkompetenzen in einer der folgenden Sprachen auf Niveau A2 gemäss Gemeinsamem Europäischen Referenzrahmen (GER) vorliegen: Bosnisch/Kroatisch/Montenegrinisch/Serbisch, Georgisch, Jiddisch, Polnisch, Russisch, Tschechisch, Ukrainisch, Ungarisch. Sprachkompetenzen in einer weiteren Sprache können auf Antrag von der Studienleitung geprüft werden. Die entspricht Sprachkursen im Umfang von 18 ECTS.  Es ist aber auch möglich, Kurse auf Hochschulniveau im Rahmen einer Summer School oder eines Sprachaufenthalts zu erwerben. Wichtig ist der Nachweis der erbrachten «Lernstunden» und des dadurch erreichten Sprachniveaus A2 gemäss Gemeinsamem Europäischen Referenzrahmen (GER).

Gem. Art. 24 des Studienplans muss der Nachweis von Sprachkompetenzen in einer der folgenden Sprachen auf Niveau A2 gemäss Gemeinsamem Europäischen Referenzrahmen (GER) vorliegen: Bosnisch/Kroatisch/Montenegrinisch/Serbisch, Georgisch, Jiddisch, Polnisch, Russisch, Tschechisch, Ukrainisch, Ungarisch. Sprachkompetenzen in einer weiteren Sprache können auf Antrag von der Studienleitung geprüft werden. Die entspricht Sprachkursen im Umfang von 12 ECTS.  Es ist aber auch möglich, Kurse auf Hochschulniveau im Rahmen einer Summer School oder eines Sprachaufenthalts zu erwerben. Wichtig ist der Nachweis der erbrachten «Lernstunden» und des dadurch erreichten Sprachniveaus A2 gemäss Gemeinsamem Europäischen Referenzrahmen (GER).

1. Muss eine bestimmte Reihenfolge eingehalten werden?

Die Studienprogramme sind konsekutiv aufgebaut, das bedeutet, dass Sie die Einführungsmodule erfolgreich absolviert haben müssen, bevor Sie sich für Kurse aus den Fachmodulen anmelden können. Eine Ausnahme bilden die Vorlesungen, welche bereits von Beginn weg besucht werden können.

2. Was muss ich im Einführungsstudium beachten?

Besuchen Sie in den ersten zwei Semestern die Ringvorlesung «Geschichte, Gesellschaften, Kulturen Osteuropas» und die Übung «Informationskompetenz Osteuropa» aus Modul 1. Die beiden werden alternierend im Herbst- und im Frühjahrssemester angeboten. Zu den beiden Veranstaltungen aus Modul 1 können Sie gleichzeitig weitere Einführungs- und Sprachkurse belegen. Bitte beachten Sie: Nicht alle Lehrveranstaltungen werden in jedem Semester angeboten:

Modul 1 – Einführung Osteuropa-Studien:

Immer im Herbstsemester: Ringvorlesung «Geschichte, Gesellschaften, Kulturen Osteuropas»
Immer im Frühlingssemester: Übung «Informationskompetenz Osteuropa»

Modul 4 – Einführung Sozialwissenschaften:

Nur im Herbstsemester: Einführung in die Sozialanthropologie / Introduction à l’anthropologie sociale
Nur im Herbstsemester: Einführung in Politikwissenschaften
Nur im Herbstsemester: Methodeneinführung Politikwissenschaft

Modul 5 – Sprachkompetenzen:

Die Sprachkurse sind immer zweisemestrig angelegt. Ein Einstieg ist daher ausschliesslich im Herbstsemester möglich!

3. Kann eine Vorlesung oder eine Übung anstelle eines Seminars angerechnet werden?

Nein, eine Übung oder eine Vorlesung können nicht als Seminar angerechnet werden (downgrading nicht möglich). Der Arbeitsaufwand in einem Seminar ist um ein Vielfaches höher als in einer Vorlesung oder in einer Übung.

4. Kann ein Seminar anstelle einer Übung oder einer Vorlesung angerechnet werden?

Ja, in Absprache mit der Studienberatung kann ein Seminar anstelle einer Übung oder einer Vorlesung angerechnet werden (upgrading). Auch eine Übung kann anstelle einer Vorlesung angerechnet werden.

5. Was kann im Wahlbereich angerechnet werden?

Im Wahlbereich kann jeder beliebige Kurs angerechnet werden, sofern er für fachfremde Studierende geöffnet ist. Es wird allerdings empfohlen, Veranstaltungen mit Bezug zu Osteuropa zu besuchen, da dies eine sinnvolle Ergänzung zu den im Lehrveranstaltungsverzeichnis aufgelisteten Kursen bietet.

6. Wie gehe ich vor beim Verfassen einer BA-Arbeit / MA-Arbeit?

Folgen Sie diesen Schritten, bevor Sie Ihre Bachelor- oder Masterarbeit in Angriff nehmen:

  1. Entscheiden Sie, in welchem Fachbereich Sie Ihre Abschlussarbeit verfassen möchten
  2. Fragen Sie eine Lehrperson an, die für die Betreuung der Arbeit infrage kommt
  3. Vereinbaren Sie direkt mit der Betreuungsperson alle weiteren Modalitäten: Anmeldung, Abgabetermine, Formales zur Arbeit etc. Dies gilt auch für das je nach Fachbereich unterschiedlich organisierte BA- bzw. MA-Kolloquium, in dem Sie Ihre Arbeit vorstellen.
  4. Die Absprache aller Details mit der Betreuungsperson ist unbedingt erforderlich, weil der Studiengang Osteuropa-Studien interdisziplinär und interuniversitär ist; es gibt kein allgemeingültiges Prozedere bei Abschlussarbeiten.

Beachten Sie die offiziellen Regelungen bezüglich Qualifikationsarbeiten Ihrer Heimuniversität.
Universität Fribourg – Reglement
Universität Bern – Reglement

Gilt nur für Studierende, die im alten Studienplan (SP 2009, 2013) immatrikuliert sind.

7. Was kann im Kontext-Modul angerechnet werden?

Im Lehrveranstaltungsverzeichnis gibt es eine Liste an Kursen, die im Modul 8 – Kontext angerechnet werden können. Diese Kurse haben einen offensichtlichen Osteuropa-Bezug. Studierende können auch selbst Kurse im allgemeinen Lehrveranstaltungsverzeichnis suchen. Vor dem Besuch muss allerdings die Studienberatung angeschrieben werden, damit der Vorschlag geprüft werden kann. Ohne Bestätigung der Studienberatung ist die Anrechnung in Modul 8 nicht garantiert.

Grundsätzlich gilt: Das Kontext-Modul ist für Kurse ausserhalb der Fachrichtungen gedacht.

8. Was ist die Leseliste und wie kann ich mich dazu anmelden?

Die Leseliste ist nicht zwingender Bestandteil des Studienplans. Sie muss nur absolviert werden, wenn Geschichte nicht als Schwerpunktmodul gewählt wird und aus diesem Grund noch ECTS-Punkte zum Abschluss des Studiums fehlen.

Die Leseliste ist eine jeweils fachspezifisch zusammengestellte Liste mit weiterführender Literatur (Aufsätze, Monographien). Leseliste und BA- oder MA-Arbeit müssen im selben Fachbereich absolviert werden. Je nachdem, in welchen Fachbereichen Sie Seminararbeiten geschrieben haben, variiert die Anzahl Punkte, die Ihnen zum Abschluss des Studiums fehlt, weshalb die Leseliste 0 bis 6 ECTS-Punkte umfassen kann.

Sobald feststeht, in welchem Fachbereich Sie Ihre Abschlussarbeit schreiben (und dass Ihnen ECTS-Punkte fehlen), können Sie entweder mit Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin oder aber mit einer Professorin/einem Professor aus dem gleichen Fachbereich Inhalt und Umfang der Leseliste vereinbaren. Die Prüfung kann mündlich oder schriftlich erfolgen.

1. Wo finde ich das Vorlesungsverzeichnis mit weiteren Informationen zu den Veranstaltungen?

Die Studienberatung stellt Ihnen jedes Semester eine Liste aller Veranstaltungen zusammen, die Sie im Rahmen des Studienprogramms besuchen können. Dieses Lehrveranstaltungsverzeichnis ist dynamisch und wird laufend angepasst. Konsultieren Sie regelmässig, insbesondere vor Semesterbeginn.

2. Was mache ich, wenn sich Kurse, die ich besuchen möchte, überschneiden?

Es ist leider nicht möglich, ein Lehrangebot ohne Überschneidungen zu erstellen. Es gilt bei der Semesterplanung abzuwägen, welche Lehrveranstaltung Priorität hat, wenn sich zwei Kurse überschneiden.

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Semesterplanung haben, bietet die Studienberatung Planungssprechstunden an. Melden Sie sich frühzeitig bei der Studienberatung, um eine solche Planungssprechstunde zu vereinbaren.

1. Ich bin an der Universität Bern immatrikuliert. Wie melde ich mich zu den Kursen und Prüfungen an?

Grundvoraussetzung ist die Immatrikulation entweder an der Universität Bern oder Fribourg. Nach der Immatrikulation erhalten Sie Ihre Login-Daten für die jeweiligen Verwaltungssysteme: in Bern ist dies das Kernsystem Lehre (KSL) und in Fribourg das Studienportal MyUnifr.

Die Anmeldungen zu Veranstaltungen und Prüfungen an der Universität Bern erfolgen vor der Vorlesungszeit über KSL. Beachten Sie, dass Sie mit der Einschreibunge in einen Kurs auch gleich zur Prüfung angemeldet sind (dies gilt nicht für Seminararbeiten). Durch die Anmeldung im KSL bekommen Sie automatisch auch Zugriff auf die ILIAS-Plattform, die insbesondere der Bereitstellung von Kursmaterialien dient. Das Login findet über den Campus Account statt.

Damit Sie sich auch zu Kursen an der Universität Fribourg anmelden können, ist eine Anmeldung zum BeNeFri-Programm notwendig! Sobald Sie sich fürs BeNeFri angemeldet haben, erhalten Sie Zugangsdaten zu MyUnifr. Sie können sich so offiziell über das Studienportal zu den Lehrveranstaltungen anmelden. Weitere Informationen finden Sie unter FAQ XIV.

An der Universität Fribourg gibt es drei Prüfungssessionen im Jahr. Für die Prüfungsanmeldung gelten eigene Fristen. Wenn sie sich entscheiden, eine Prüfung nicht direkt im Anschluss an die Lehrveranstaltung, sondern erst in der zweiten bzw. dritten Prüfungssession zu absolvieren, ist eine erneute Anmeldung bei BeNeFri notwendig, da ihre «erste» Anmeldung nicht mehr gültig ist.

 

2. Ich bin an der Universität Fribourg immatrikuliert. Wie melde ich mich zu den Kursen und Prüfungen an?

Die Anmeldungen zu Veranstaltungen und Prüfungen an der Universität Fribourg erfolgen vor der Vorlesungszeit via MyUnifr. Beachten Sie, dass die Anmeldung zu Prüfungen und Seminararbeiten nicht an die Einschreibung in den Kurs gekoppelt ist. An der Universität Fribourg gibt es drei Prüfungssessionen im Jahr. Für die Prüfungsanmeldung gelten eigene Fristen. Durch die Anmeldung im MyUnifr bekommen Sie automatisch Zugriff auf Moodle, wo die Kursmaterialien zur Verfügung gestellt werden.

Damit Sie sich auch zu Kursen an der Universität Fribourg anmelden können, ist eine Anmeldung zum BeNeFri-Programm notwendig! Sobald Sie sich fürs BeNeFri angemeldet haben, erhalten Sie Zugangsdaten zu KSL. Sie können sich so offiziell über das Studienportal zu den Lehrveranstaltungen anmelden. Weitere Informationen finden Sie unter FAQ XIV.

3. Was kann ich tun, wenn ein Kurs, den ich belegen möchte, schon ausgebucht ist?

Da die Osteuropa-Studien interdisziplinär sind, dauert es jeweils etwas länger, bis die Veranstaltungen aller Fächer bekannt und zusammengestellt sind. Das kann dazu führen, dass zum Zeitpunkt, zu dem das Lehrveranstaltungsverzeichnis der Osteuropa-Studien publiziert wird, einige Kurse bereits ausgebucht sind. In diesem Fall wenden Sie sich am besten an die betreffende Dozentin/den betreffenden Dozenten, erklären die Sachlage und fragen, ob trotzdem noch eine Aufnahme möglich ist.

Regelung für Studierende, die an der Universität Bern immatrikuliert sind.

1. Wie und wo werden meine Noten und ECTS erfasst?

Alle Ihre an der Universität Bern erbrachten Leistungen werden im KSL erfasst, sofern Sie sich für die entsprechende Lehrveranstaltung korrekt angemeldet haben. Weitere Informationen finden Sie unter FAQ XIV.

Leistungen, die Sie in Fribourg erbracht haben, werden zunächst im Fribourger System MyUnifr erfasst. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich bei BeNeFri anmelden und sich in Fribourg via MyUnifr regulär in die besuchten Kurse einschreiben. Damit die Noten ins KSL transferiert werden können, müssen Sie beim Fribourger Dekanat der Philosophischen Fakultät ein Zwischenleistungsnachweis (PDF) beantragen (per Mail möglich). Das PDF schicken Sie dann der KSL-Verantwortlichen der Osteuropa-Studien Bern, Andrea Erny. Bei den Seminararbeiten bitte Abgabedatum, Betreuungsperson, Titel der Arbeit und Fachmodul angeben.

Regelung für Studierende, die an der Universität Fribourg immatrikuliert sind.

2. Wie und wo werden meine Noten und ECTS erfasst?

Alle Ihre an der Universität Fribourg erbrachten Leistungen werden durch MyUnifr erfasst, sofern Sie sich für die entsprechende Lehrveranstaltung korrekt angemeldet haben. Weitere Informationen finden Sie unter FAQ XVI.

Leistungen, die Sie in Bern erbracht haben, müssen zunächst im Berner System KSL erfasst sein. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich bei BeNeFri anmelden und sich in Bern via KSL regulär für die besuchten Kurse einschreiben. Damit die Noten in MyUnifr transferiert werden können, müssen Sie ein Studienblatt in KSL generieren, es von der Dozentin/dem Dozenten unterschreiben lasse und an Marlies Vaucher schicken. Bei den Seminararbeiten bitte Abgabedatum, Betreuungsperson, Titel der Arbeit und Fachmodul angeben.

1. Was ist BeNeFri?

Das BeNeFri-Netzwerk zwischen den Universitäten Bern, Neuchâtel und Fribourg erlaubt es Ihnen, Kurse an den jeweiligen Partneruniversitäten zu besuchen. Studierende des Osteuropa-Studiengangs müssen sowohl Kurse in Bern als auch in Fribourg belegen. Dafür müssen Sie jedes Semester rechtzeitig Ihre BeNeFri-Einschreibung erneuern.

2. Wie muss ich mich zum BeNeFri-Programm anmelden?

Hier geht’s zur Online-Anmeldung (Selfservice) für Studierende der Universität Bern. Studierende der Universität Fribourg melden sich via MyUnifr zum BeNeFri-Programm an. Spezifische Informationen finden Sie hier.

In der Rubrik Studiengänge gemäss Fachkonvention «Osteuropa-Studien» auswählen bzw. handschriftlich ergänzen.

Die Anmeldefristen sind fürs Herbstsemester der 30. September, fürs Frühjahrssemester der 28. Februar.

3. Was muss ich tun, wenn ich trotz Einhaltung der Anmeldefrist zu Beginn des Semesters keine Login-Daten erhalten haben?

Melden Sie sich vor Semesterbeginn bei der jeweiligen Dozentin/dem jeweiligen Dozenten, bei der/dem Sie eine Veranstaltung besuchen möchten. Die Anmeldung via Verwaltungssystem (KSL oder MyUnifr) kann im Nachhinein vorgenommen werden, sobald Sie die Login-Daten erhalten haben.

4. Was kann ich tun, wenn ich die Anmeldefrist ins BeNeFri-Programm verpasst habe?

Die Fristen zur BeNeFri-Anmeldung sind verbindlich! Es ist deshalb wichtig, dass Sie die Anmeldung innerhalb der Frist vornehmen. Wenn Sie die Frist dennoch verpassen, melden Sie sich umgehend bei der Studienberatung.
Beachten Sie, dass im Fall einer versäumten Anmeldung zum BeNeFri-Programm keine Veranstaltungen an den jeweiligen Partneruniversitäten besucht werden können.

5. Wie bekomme ich meine Fahrtkosten zurückerstattet?

Geben Sie auf dem Rückerstattungsformular jede Reise an, die Sie fürs Studium zwischen Bern und Fribourg unternommen haben. Reichen Sie das Formular fristgerecht ein. Die Fristen für die Einreichung der Anträge sind fürs Herbstsemester der 31. Januar, fürs Frühjahrssemester der 30. Juni.

1. Was ist KSL?

Alle wichtigen Informationen zum KSL finden Sie hier. Der Support VSL ist bei Problemen die richtige Anlaufstelle: support@vsl.unibe.ch

2. Wie kann ich mich bei KSL anmelden?

Berner Studierende melden sich mit ihrem Login (Campus Account) bei KSL an.

Fribourger Studierende müssen sich zuerst fristgemäss zum BeNeFri-Programm anmelden. Ca. Mitte Oktober resp. Mitte März werden die Login-Daten (Campus Account) fürs KSL verschickt, damit können Sie sich im Kernsystem Lehre anmelden. Bis es soweit ist, sollten Sie die Dozierenden bereits über Ihre Kursteilnahme informieren.

3. Ich kann mich auf KSL nicht für eine Veranstaltung anmelden oder diese nicht korrekt anrechnen lassen. Was soll ich tun?

Melden Sie sich bei der Studienberatung in Bern (osteuropa-studien.hist@unibe.ch) und schildern Sie Ihren Fall.

1. Was ist MyUnifr?

Alle wichtigen Informationen zu MyUnifr finden Sie hier. Der Support an die Studierenden ist bei Problemen die richtige Anlaufstelle: support-student@unifr.ch

2. Wie kann ich mich bei MyUnifr anmelden?

Fribourger Studierende melden sich mit ihrem Login (UniFR IT-Konto) bei MyUnifr an.

Berner Studierende müssen sich zuerst fristgemäss zum BeNeFri-Programm anmelden. Ca. Mitte Oktober resp. Mitte März werden die Login-Daten (UniFR IT-Konto) für MyUnifr verschickt, damit können Sie sich im Verwaltungssystem anmelden. Bis es soweit ist, sollten Sie die Dozierenden bereits über Ihre Kursteilnahme informieren.

3. Ich kann mich auf MyUnifr nicht für eine Veranstaltung anmelden oder diese nicht korrekt anrechnen lassen. Was soll ich tun?

Melden Sie sich bei der Studienberatung in Fribourg (pauline.dummermuth@unifr.ch) und schildern Sie Ihren Fall.

1. Welches sind die elektronischen Unterrichtsplattformen?

An der Universität Bern wird als elektronische Unterrichtsplattform Ilias verwendet. An der Universität Fribourg die Plattform Moodle verwendet.

2. Wie kann ich mich bei Ilias resp. Moodle anmelden?

Auf ILIAS melden sich sowohl Berner als auch Fribourger Studierende mit Ihrer SWITCH-ID an. Um sich bei Moodle anzumelden, nutzen Sie die Login-Daten, die Sie nach der Immatrikulierung resp. nach der Anmeldung zu BeNeFri von der Universität Fribourg erhalten haben.

1. Warum muss ich mich in die Mailingliste eintragen?

Die Osteuropa-Mailingliste ist die zentrale Kommunikationsschnittstelle der Osteuropa-Studien. Die Anmeldung auf der Mailing-Liste ist für alle Osteuropa-Studierenden obligatorisch. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

2. Warum kann ich das Formular zur Einschreibung nicht öffnen?

Die Anmeldemaske zur Mailingliste finden Sie auf unserer Homepage im Reiter "Mailingliste". Damit Sie das Anmeldeformular öffnen können, müssen Sie entweder mit dem W-LAN der Universität Bern vebunden sein oder Sie müssen sich mithilfe des VPNs ins Netzwerk der Universität Bern einwählen.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Studienberatung der Osteuropa-Studien Bern.

1. Wie gehe ich vor, wenn ich ein Auslandsemester machen möchte?

Vor dem Aufenthalt:

Melden Sie sich im Voraus bei der Studienberatung und lassen Sie sich beraten. Grundsätzlich gilt, dass Ihnen die internationalen Partner-Universitäten – z.B. St.-Kliment-Ohridski-Universität Sofia, Universität Warschau, Karls-Universität Prag, Universität Ljubljana oder Universität Rijekaaller –, an den Osteuropa-Studien beteiligten Institute offenstehen, sofern genügend Plätze vorhanden sind. Es ist daher von Vorteil, sich frühzeitig zu informieren und ein Auslandsemester in die Wege zu leiten. Sobald eine Partner-Universität ausgewählt wurde und diese mit dem Aufenthalt einverstanden ist, muss ein learning agreement ausgefüllt und mit der Studienleitung besprochen werden. Es wird besprochen, wie viele ECTS-Punkte für welche Kurstyp an der Heimuniveristät angerechnet werden. Beachten Sie, dass die ECTS-Punkte nicht immer 1 : 1 übertragen werden können. Sobald das learning agreement ausgefüllt und besprochen ist, wird es von der Studienleitung unterzeichnet. Nehmen Sie das unterzeichnete Formular mit in Ihren Aufenthalt.

Nach der Ankunft an der Partneruniversität:

Das learning agreement muss auch von der Gastuniversität unterzeichnet werden. Informieren Sie sich deshalb unmittelbar nach der Ankunft im (Welcome-)Sekretariat.

Wieder zu Hause:

Melden Sie sich bei der Studienberatung mit Ihrem Leistungsnachweis der Gastuniversität. Die absolvierten Lehrveranstaltungen werden mit dem learning agreement abgeglichen. Stimmen die Vereinbarungen, werden die Noten ins KSL resp. MyUnifr übertragen. Sollte es Abweichungen geben, wird dies mit der Studienleitung besprochen.

Weitere Informationen zu den Abläufen und Möglichkeiten finden Sie auf der Website des Instituts für Slavische Sprachen und Literaturen.

Learning Agreement (PDF, 81KB)

1. Wann werde ich vom Studium der Osteuropa-Studien ausgeschlossen?

Studierende, die die Anforderungen des Studienplans nicht mehr erfüllen können, werden gemäss Art. 14, Abs. 2 des Reglements BEFRI Osteuropa-Studien aus dem Studienprogramm ausgeschlossen. Dies kann einerseits der Fall sein, weil Sie 2x einen promotiopnsrelevanten Leistungsnachweis nicht bestanden haben oder wenn sie zu 2x nicht zu den Terminen erschienen sind.

2. Wenn ich an der Universität Bern immatrikuliert bin und an der Universität Fribourg 2x einen promotionsrelevanten Leistungsnachweis nicht bestanden habe oder nicht zur Prüfung erschienen bin, werde ich dann auch aus dem Studium ausgeschlossen?

Ja, denn es müssen alle promotionsrelevanten Leistngsnachweise, unabhängig des universitären Standortes erfolgreich absolviert werden. Die Anmeldefristen zu den Leistungsnachweisen und deren Wiederholung, werden von den zuständigen Fakultäten festgelegt. Dies wird in den Art. 26, Abs. 1 und Art. 30, Abs. 3 des Reglements BEFRI Osteuropa-Studien festgehalten. Aus diesem Grund gelten in Bezug auf die Leistungskontrollen an der Universität Fribourg für alle Studierenden – auch für diejenigen, die in an der Universität Bern immatrikuliert sind – die Regeln der Philosophischen Fakultät der Universität Fribourg. Das Reglement der Uni Fribourg besagt, dass eine nicht bestandene Prüfung ein Mal wiederholt werden kann. Bei zweimaligem Nicht-Bestehen gilt die Lehveransatltung als definitiv nicht bestanden (endgültiger Misserfolg). Ausserdem wird im Reglement festgelegt, dass  Prüfungen einer jeweiligen Unterrichtseinheit spätestens in der vierten Session nach der Einschreibung ableget werden müssen. Wird diese Regelungen nicht befolgt, führt dies automatisch zu einem endgültigen Misserfolg (Reglement zur Erlangung des Bachelors und des Masters an der Philosophischen Fakultät Art. 15, Abs. 4, 5 der Universität Fribourg).

3. Wenn ich an der Universität Fribourg immatrikuliert bin und an der Universität Bern 2x einen promotionsrelevanten Leistungsnachweis nicht bestanden habe oder nicht zur Prüfung erschienen bin, werde ich dann auch aus dem Studium ausgeschlossen?

Ja, denn es müssen alle promotionsrelevanten Leistngsnachweise, unabhängig des universitären Standortes erfolgreich absolviert werden. Die Anmeldefristen zu den Leistungsnachweisen und deren Wiederholung, werden von den zuständigen Fakultäten festgelegt. Dies wird in den Art. 26, Abs. 1 und Art. 30, Abs. 3 des Reglements BEFRI Osteuropa-Studien festgehalten. Aus diesem Grund gelten in Bezug auf die Leistungskontrollen an der Universität Bern für alle Studierenden – auch für diejenigen, die in an der Universität Fribourg immatrikuliert sind – die Regeln der Philosophisch-historischen Fakultät der Universität Bern. Das Reglement der Universität Bern besagt, dass Studierende aus dem Studium ausgeschlossen werden, wenn die Anforderungen des Studienplans definitiv nicht mehr erfüllt werden können. (Reglement über das Studium und die Leistungskontrollen an der Philosophisch-historischen Fakultät Art. 14, Abs. 2 der Universität Bern). Dies ist der Fall, wenn ein Leistungsnachweis zwei Mal nicht bestanden wurdeund er nicht substituiert (ersetzt) werden kann. Es gibt in den Osteuropa-Studien KEINE Kompensationsmöglichkeit.

4. Was bedeutet das?

Wenn Studierende der Osteuropa-Studien, unabhängig davon, ob sie an der Universität Bern oder an der Universität Fribourg eingeschrieben sind, sich zu einer Lehrveranstaltung an der Universität Fribourg anmelden, müssen sie sich auch innerhalb von vier Sessionen zur dazugehörigen Prüfung anmelden. Erfolgt diese Anmeldung nicht, erfolgt ein entgültiger Misserfolg in dieser Lehrveranstaltung. Dasselbe gilt bei einem zweimaligen Nichtbestehen der Prüfung. Wenn die Lehrveranstaltung nicht substituiert (ersetzt) werden kann, erfolgt ein definitiver Studienausschluss. Die Anforderungen aus dem Studienplan können dann nicht mehr erfüllt werden. Diese beiden Regelungen aus den jeweiligen Fakultäten der Partneruniversitäten Bern und Fribourg sind insbesondere in Bezug auf Modul 1 – Einführung Osteuropa-Studien, Modul 4 – Einführung Sozialwissenschaften, Modul 9 – Bachelorarbeit und das Modul – Masterabschluss zu beachten. Alle diese Module enthalten Leistungen, welche nur einmal wiederholt und bei nNicht-Bestehen nicht substituiert werden können. Bei zweimaligem Nichtbestehen einer enthaltenen Leistung, erfolgt ein eindgültiger Misserfolg und damit ein Studienausschluss.