Zulassung

Zulassung BA

Zulassungsbestimmungen zum Bachelor in Eastern European Studies

Für die Zulassung zum Bachelorstudium der Eastern European Studies gelten die Zulassungsbestimmungen der jeweiligen Heimuniversität. Konsultieren Sie die entsprechende Homepage der Universität Bern oder der Universität Fribourg.

Zulassung MA

Zulassungsbestimmungen zum Master in Eastern European Studies

Ein Bachelorabschluss einer schweizerischen universitären Hochschule mit mindestens 60 ECTS-Punkten in einer der folgend genannten Studienrichtungen berechtigen gemäss Artikel 40 Regl. BEFRI EES zur Zulassung:

  • Slavische Sprach- und Literaturwissenschaft
  • Geschichte
  • Politikwissenschaft
  • Sozial- und Kulturanthropologie / Ethnologie


Eine Zulassung aufgrund eines Abschlusses in einer anderen Studienrichtung kann auf Antrag geprüft werden. Sie kann mit Auflagen und/oder Bedingungen erfolgen. Diese Auflagen oder Bedingungen werden auf der Grundlage des eingereichten Dossiers vom zu-
ständigen Organ der Heimuniversität auf Antrag der Studienleitung individuell festgesetzt. Bedingungen sind vor der Zulassung zum Masterstudium zu erfüllen. Auflagen sind während des Masterstudiums zu erfüllen.


Ausländische Bachelorabschlüsse werden durch die zuständigen Organe der Heimuniversität auf ihre Gleichwertigkeit überprüft (Artikel 40 Regl. BEFRI EES).


Der Nachweis von Sprachkompetenzen in einer der folgenden Sprachen auf Niveau A2 gemäss Gemeinsamem Europäischen Referenzrahmen (GER) muss vorliegen:

  • Bosnisch/Kroatisch/Montenegrinisch/Serbisch
  • Georgisch
  • Jiddisch
  • Polnisch
  • Russisch
  • Tschechisch
  • Ukrainisch
  • Ungarisch
  • Weitere Sprachen sind auf Antrag an die Studienleitung möglich

Konsultieren Sie ausserdem das Reglement (Regl. BEFRI EES, Art. 40), den Studienplan (Art. 18) un die Homepages der Universitäten Bern und Fribourg.