Studienabschluss

Im untenstehenden Menu finden Sie relevante Informationen zum Bachelor- und zum Masterabschluss an den Universitäten Bern und Fribourg. Hinweise zu Bachelor- und Masterarbeiten an den jeweiligen Universitäten sind einzeln aufgeführt. 

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Universität Bern
  • Vor dem letzten Bachelorsemester, kontaktieren Sie die Studienleitung oder die Studienfachberatung und vereinbaren Sie einen Termin für das Abschlussgespärch. Bei diesem Gespräch wird kontrolliert, welche Leistungen für den BA-Abschluss noch ausstehend sind.
  • Während zwei Semestern ist paralleles Studieren auf Bachelor- und Masterstufe möglich. Vorgezogene Masterleistungen können absolviert werden, sobald 150 ECTS im Bachelorstudium erworben wurden. Die vorgezogenen Leistungen werden nach Erhalt des Bachelordiploms als Leistung im Masterstudium angerechnet. Die Leistungen müssen im KSL unbedingt in der "Zwischenablage" eingetragen werden.
  • Am Ende des letzten Semesters, wenn alle Leistungen im KSL eingetragen sind, melden Sie sich erneut zu einer Sprechstunde an, damit Ihr Studiengang (Minor oder Major) im KSL auf "erfüllt" gesetzt werden kann.
  • Füllen Sie ausserdem die Bescheinigung zum Studienabschluss BA aus und lassen Sie das Dokument von der Studienleitung unterschreiben.
  • Damit Ihre letzten Leistungen noch an das laufende Semester angerechnet werden, müssen diese im Herbstsemester vor der 8. Kalenderwoche (Mitte Februar) des Folgejahres und im Frühjahrssemester vor der 38. Kalenderwoche (Mitte September) im KSL eingetragen werden. Sprechen Sie Abgaben von Seminararbeiten mit Ihrer Betreuerin / Ihrem Betreuer ab.
  • Weitere Informationen zum Bachelorabschluss finden Sie auf der Homepage der Fakultät.

 

Universität Fribourg
  • Während zwei Semestern ist paralleles Studieren auf Bachelor- und Masterstufe möglich. Vorgezogene Masterleistungen können absolviert werden, sobald 150 ECTS im Bachelorstudium erworben wurden. Die vorgezogenen Leistungen werden nach Erhalt des Bachelordiploms als Leistung im Masterstudium angerechnet. Die Leistungen müssen im KSL unbedingt in der "Zwischenablage" eingetragen werden.
  • Im lezten Jahr des Bachelors wird ein Kolloquium angeboten, welches der Planung, der Betreuung und der Evaluation der Bachelorarbeit dient. Dieses Kolloquium ist obligatorisch. Das Bachelorstudium wird durch die Verteidigung der Bachelorarbeit beendet.
  • Alle Studienprogramme müssen vom Sekretariat des zuständigen Studienbereichs oder Departements validiert werden.
  • Es gibt drei Termine, das Studienprogramm definitiv zu validieren: In der Frühlings-, der Sommer- und der Herbstsession. Die Daten variieren von Jahr zu Jahr. Beachten Sie deshalb die Fristen für die endgültige Validierung des Studienprogramms.
  • Die Validierungsfristen gelten auch für Studierende, welche ihr Nebenprogramm an einer anderen Fakultät absolvieren. Die Schlussbestätigung muss dem Dekanat der Philosophischen Fakultät vorgelegt werden.
  • Weitere Informationen zum Bachelorabschluss finden Sie auf der Homepage der Fakultät.

 

Sie können die Bachelorarbeit bei einer Betreuungsperson von der Universität Bern oder von der Universität Fribourg schreiben. Die Regelungen der BA-Arbeiten richten sich immer nach den Regelungen der Heimuniversität.

Vorgehen:

  • Kontaktieren Sie die mögliche Betreuungsperson frühzeitig, am besten im Semester vor der tatsächlichen Anmeldung zur Bachelorarbeit (Bsp.: Sie möchten im Sommer Ihren BA in Osteuropa-Studien abschliessen und planen die BA-Arbeit über das Frühjahrssemester zu schreiben. Kontaktieren Sie die Betreuungsperson im vorangehenden Herbstsemester).
  • Sobald Sie eine Betreuungsperson gefunden haben, können Sie sich in KSL oder myUnifr für die Bachelorarbeit einschreiben.
  • Vereinbaren Sie mit Ihrer Betreuungsperson einen Abgabetermin. Bedenken Sie dabei die letztmögliche Noteneintragung im KSL resp. MyUnifr.
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Universität Bern
  • Studierenden, die nach altem Studienplan (SP 2009) studieren, werden 10 ECTS für die Bachelorarbeit angerechnet, unabhängig davon, von welcher Universität (BE oder FR) die Betreuungsperson ist.
  • Studierenden, die nach Joint Degree (SP 2021) studieren, werden 12 ECTS für die Bachelorarbeit angerechnet, unabhängig davon, von welcher Universität (BE oder FR) die Betreuungsperson ist.
  • Sobald alle Einführungsmodule sowie das Fachmodul der Fachrichtung, in der die Bachelorarbeit geschrieben wird, erfolgreich abgeschlossen wurden, kann mit der Bachelorarbeit begonnen werden.
  • Unabhängig davon, von welcher Universität (BE oder FR) die Betreuungsperson ist, gilt das Reglement der Universität Bern.
  • Die Note der BA-Arbeit muss bis zur 8. Kalenderwoche (HS) respektive bis zur 38. Kalenderwoche (FS) im KSL eingetragen werden, damit der Studienabschluss im entsprechenden Semester erfolgen kann.
  • Ist die BA-Arbeit bei der Betreuungsperson an der Universität Fribourg abgegeben und von ihr benotet worden, muss die Note an die Studienleitung der Osteuropa-Studien übermittelt werden.

 

Universität Fribourg
  • Studierenden, die nach altem Studienplan (SP 2013) studieren, werden 18 ECTS für das Modul Bachelorarbeit (OES8) angerechnet. Es setzt sich zusammen aus einem Kolloquium (3 ECTS), der Bachelorarbeit und deren Verteidigung (15 ECTS), unabhängig davon, von welcher Universität (BE oder FR) die Betreuungsperson ist.
  • Studierenden, die nach Joint Degree (SP 2021) studieren, werden 12 ECTS für die Bachelorarbeit angerechnet, unabhängig davon, von welcher Universität (BE oder FR) die Betreuungsperson ist.
  • Sobald alle Einführungsmodule sowie das Fachmodul der Fachrichtung, in der die Bachelorarbeit geschrieben wird, erfolgreich abgeschlossen wurden, kann mit der Bachelorarbeit begonnen werden.
  • Unabhängig davon, von welcher Universität (BE oder FR) die Betreuungsperson ist, gilt das Reglement der Universität Fribourg.
  • Studierende, die nach altem Studienplan studieren, müssen die Bachelorarbeit  spätestens 12 Monate nach der Themenvereinbarung mit der Betreuungsperson abgeben. Zudem gibt es eine Verteidigung der Arbeit, die 30 Minuten dauert.
  • Für den Abschluss des BA-Studiums beachten Sie die Validierungsfristen der Fakultät.

 

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Universität Bern
  • Vor dem letzten Mastersemester, kontaktieren Sie die Studienleitung oder die Studienfachberatung und vereinbaren Sie einen Termin für das Abschlussgespärch. Bei diesem Gespräch wird kontrolliert, welche Leistungen für den MA-Abschluss noch ausstehend sind.
  • Am Ende des letzten Mastersemesters, wenn alle Leistungen (ohne MA-Arbeit) im KSL eingetragen sind, melden Sie sich erneut zu einer Sprechstunde an, damit Ihr Studiengang (Minor oder Major) im KSL auf "Fachanforderungen erfüllt" gesetzt werden kann.
  • Füllen Sie ausserdem die Bescheinigung zum MA-Abschluss aus un dlassen Sie diese von der Studienleitung unterschreiben.
  • Sie können den Antrag für die Ausstellung des Diploms schon vor der Eintragung der Note ins KSL beantragen.
  • Damit Ihre letzten Leistungen noch an das laufende Semester angerechnet werden, müssen diese im Herbstsemester vor der 8. Kalenderwoche (Mitte Februar) des Folgejahres und im Frühjahrssemester vor der 38. Kalenderwoche (Mitte September) im KSL eingetragen werden. Sprechen Sie Abgaben von Seminararbeiten entsprechend mit Ihrer Betreuerin / Ihrem Betreuer ab.
  • Weitere Informationen zum Masterabschluss finden Sie auf der Homepage der Fakultät.

 

Universität Fribourg
  • Alle Studienprogramme (Vertiefungsprogramm und ggf. das Spezialisierungs- oder Nebenprogramm) müssen vom Sekretariat des zuständigen Studienbereichs oder Departements validiert werden.
  • Die Masterarbeit wurde verteidigt.
  • Alle Dokumente des Masterexamens sind beim Dekanat (Bericht über die Masterarbeit, Protokoll der Verteidigung und das ausgefüllte und vom Präsidenten der Jury unterschriebene Formular). Diese Dokumente werden vom zuständigen Studienbereich oder Departement an das Dekanat geschickt.
  • Sobald alle Dokumente vom Studienbereich oder Departement an das Dekanat geschickt wurden, validiert das Dekanat schliesslich den Studiengang.
  • Die Studienprogramme müssen während bestimmter Fristen validiert werden. Die Daten variieren von Jahr zu Jahr. Beachten Sie die angegebenen Fristen für die endgültige Validierung des Studienprogramms.
  • Weitere Informationen zum Masterabschluss finden Sie auf der Homepage der Fakultät.

 

Sie können die Masterarbeit sowohl bei einer Betreuungsperson von der Universität Bern als auch bei einer Betreuungsperson von der Universität Fribourg schreiben.

Vorgehen:

  • Entschiden Sie sich für eine Betreuungsperson und kontaktieren Sie diese frühzeitig.
  • Besprechen Sie mit der Betreuungsperson Ihr Thema. Sobald Sie sich mit dem Betreuer / der Betreuerin geeinigt haben und beide Parteien mit dem Thema und der Betreuung einverstanden sind, melden Sie sich zur Masterarbeit an.
  • Beachten Sie, dass für das Verfassen der Masterarbeit die Regelungen der jeweiligen Heimuniversität gelten!
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Universität Bern
  • Die Masterarbeit wird mit 30 ECTS angerechnet. Begleitend dazu findet ein Kolloquium der jeweiligen Fachrichtung statt. Der Besuch des Kolloquiums ist obligatorisch
  • Studierende, die nach neuem Studienplan (SP 2021) studieren, werden die Masterarbeit vor einer Jury verteidigen.
  • Das Masterstudium wird mit der Verteidigung der Masterarbeit beendet. Die Betreuungsperson entscheidet, ob der/die Studierende zur Verteidigung zugelassen wird. 
  • Die Verteidigung der Masterarbeit findet vor KW6 resp. KW36 statt (20 Präsentation, 40 Minuten Fragen der Jury). Die Noteneintragung erfolgt bis zur KW 8 resp. KW 38.
  • Die 30 ECTS werden bei erfolgreichem Abschluss der Arbeit im KSL gutgeschrieben, unabhängig davon, an welcher Universität - ob Bern oder Fribourg - die Betreuungsperson arbeitet.
  • Das Reglement für die Masterarbeit wird von der Philosophisch-historischen Fakultät der Universität Bern festgelegt.
  • Sie können sich sowohl per Post (mithilfe dieses Formulars) als auch online zur Masterarbeit anmelden. Die Termine zur Anmeldung und Abgabe der Masterarbeit werden auf der Homepage der Philosophisch-historischen Fakultät der Universität Bern publiziert. Finden Sie anbei die Termine fürs Jahr 2025
  • Unabhängig von der Betreuungsperson gilt das Reglement der Universität Bern.

Die wichtigsten Links auf einen Blick:

 

Universität Fribourg
  • Die Masterarbeit wird mit 30 ECTS angerechnet. Begleitend dazu findet ein Kolloquium der jeweiligen Fachrichtung statt. Der Besuch des Kolloquiums ist obligatorisch. 
  • Diese 30 ECTS werden bei erfolgreichem Abschluss der Arbeit und der Verteidigung gutgeschrieben, unabhängig davon, an welcher Universität - ob Bern oder Fribourg - die Betreuungsperson arbeitet.
  • Das Reglement für die Masterarbeit wird von der Philosophisch Fakultät der Universität Fribourg festgelegt.
  • Die Termine zur Anmeldung und Abgabe der Masterarbeit werden auf der Homepage der Philosophischen Fakultät der Universität Fribourg publiziert. 
  • Das Masterstudium wird mit der Verteidigung der Masterarbeit beendet. Die Betreuungsperson entscheidet, ob der/die Studierende zur Verteidigung zugelassen wird. 
  • Die Verteidigung der Masterarbeit findet innerhalb von 8 Wochen nach der Abgabe statt und dauert 1 Stunde (20 Präsentation, 40 Minuten Fragen der Jury).
  • Unabhängig von der Betreuungsperson gilt das Reglement der Universität Fribourg.

Die wichtigsten Links auf einen Blick: